Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) finden ausschließlich auf sämtliche von explido GmbH erbrachte Leistungen Anwendung.

  2. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender bzw. ergänzender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende bzw. ergänzende Geschäfts-bedingungen des Vertragspartners, denen explido GmbH nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall Vertragsinhalt.

  3. Die AGB´s geltend auch dann, wenn explido GmbH in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

  4. Alle Vereinbarungen zwischen explido GmbH und dem Vertragspartner die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

  5. Vorliegende AGB's gelten nur gegenüber Unternehmen als Vertragspartner von explido GmbH i.S. des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote, auch solche, die im Namen von explido GmbH abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein von explido GmbH abgegebenes Angebot wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies im Agenturvertrag ausdrücklich vereinbart wird. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von explido GmbH bestätigt wurde. 

  2. Der Zugang der Bestellung wird mit dem Agenturvertrag bestätigt.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist allein die Leistung, die in dem Agenturvertrag vereinbart wurde. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch explido GmbH verbindlich.

  2. Vertragsleistungen, die nicht im Agenturvertrag aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn dies von explido GmbH schriftlich bestätigt wird. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung werden von explido GmbH im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

  3. Beratungsleistungen sowie Auskünfte jeglicher Art sind nur verbindlich, soweit diese schriftlich bestätigt wurden.

§ 4 Laufzeit

  1. Das Vertragsverhältnis hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein Jahr. Für die Kündigung der jeweils folgenden Vertragslaufzeit, gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend.

  2. Die vorstehende Regelung gilt nur, soweit im Angebot bzw. im Agenturvertrag nichts Anderweitiges geregelt ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Gebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens nach 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der explido GmbH gutgeschrieben sein.

  2. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist explido GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

  3. Die in den Angeboten sowie in den zusätzlichen Leistungen geregelten Konditionen sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

  4. Ergeben sich nach Vertragsschluss berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, ist explido GmbH berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  5. explido GmbH nimmt Leistungen von Netzwerken in Anspruch. Im Fall von Preissteigerungen durch den Provider ist explido GmbH berechtigt, diese Kosten an den Vertragspartner weiterzugeben. explido GmbH kündigt eine solche Preisanpassung mindestens vier Wochen vorher an und teilt mit, ab wann die Preisanpassung gilt.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

  1. Die vereinbarten Gebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens nach 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der  explido GmbH gutgeschrieben sein.

  2. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist explido GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

  3. Die in den Angeboten sowie in den zusätzlichen Leistungen geregelten Konditionen sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

  4. Ergeben sich nach Vertragsschluss berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, ist explido GmbH berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

  5. explido GmbH nimmt Leistungen von Netzwerken in Anspruch. Im Fall von Preissteigerungen durch den Provider ist explido GmbH berechtigt, diese Kosten an den Vertragspartner weiterzugeben. explido GmbH kündigt eine solche Preisanpassung mindestens vier Wochen vorher an und teilt mit, ab wann die Preisanpassung gilt.

§ 7 Urheberrechte

  1. Soweit der Vertragspartner explido Unterlagen, Dateien, Dokumentationen, Schaubilder, Fotografien oder sonstige Datenträger übergibt, hat explido während der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an diesen urheberrechtlich geschützten Werken. explido ist berechtigt, zur Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten diese Werke zu vervielfältigen oder zu verbreiten. explido ist es untersagt, diese Werke zu anderen Zwecken als zu Vertragszwecken zu verwenden.

  2. Soweit während der Vertragslaufzeit durch explido aufgrund der Erfüllung ihrer Leistungspflichten aus diesem Vertrag urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, erhält der Vertragspartner an diesen Werken ein ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unbefristetes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht für sämtliche Nutzungsarten. explido ist lediglich berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken und Vorstellung ihrer Leistungsfähigkeit zu verwenden, soweit durch diese Nutzung nicht Bestandsdaten an Dritte weiter gegeben werden. Auf die datenschutzrechtlichen Regelungen in § 8 wird ausdrücklich hingewiesen.

  3. Alle übrigen Rechte an Erfindungen, urheberrechtlichen Werken sowie technische Schutzrechte durch explido GmbH oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen stehen im Verhältnis zum Vertragspartner ausschließlich explido GmbH zu, soweit im Agenturvertrag nichts anderweitiges geregelt ist.

  4. Gesetzlich und vertraglich untersagt ist insbesondere jedes nicht schriftlich erlaubte Kopieren jeglicher Software von explido GmbH, jedes nicht schriftlich erlaubte Weitergeben des Logos oder erhaltender Software sowie das Entwickeln ähnlicher Konzepte.

  5. Der Vertragspartner garantiert explido GmbH, dass dieser über sämtliche Rechte an dem Logo, den Produkten, den Keywords, sowie den sonstigen vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten urheberrechtlich geschützten Gegenständen besitzt.

§ 8 Schutzrechte

  1. Der Vertragspartner garantiert, dass alle Unterlagen, Daten, Dokumentationen, Schaubilder, Bilder, Filme, Audiodateien, die explido von dem Vertragspartner oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten übergeben werden, frei von Rechten Dritter sind. Dies gilt insbesondere für die explido zur Verfügung gestellten Keywords, die zur Suchmaschinenoptimierung oder zum Suchmaschinenmarketing eingesetzt werden sollen, übergeben werden.

  2. Der Vertragspartner stellt explido von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Schutzrechtsverletzung aus der Verwendung dem Vertragspartner erhaltenen Informationen resultieren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, explido sämtliche Kosten und Schäden, die explido aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der Nutzung von Informationen des Vertragspartners geltend gemacht werden zu erstatten. explido ist berechtigt, etwaige Rechtsmittel gegen die Maßnahmen dritter Seite einzulegen. Der Vertragspartner stellt explido in diesem Zusammenhang von allen Kosten der Rechtsverfolgung frei.

  3. Im Gegenzug verpflichtet sich explido, dem Vertragspartner die Geltendmachung etwaiger Rechtsverstöße unverzüglich anzuzeigen und einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vertragspartner abzuschließen.

§ 9 Datenschutz

  1. explido GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Vertragspartners im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und/oder Änderungen des Agenturvertrages erforderlich sind (Bestandsdaten) gemäß §§ 28 BDSG, 14 TMG.

  2. Ferner erhebt, verarbeitet und nutzt explido GmbH Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Vertragspartners, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten) gemäß §§ 28 ff. BDSG, 15 TMG.

§ 10 Systemintegrität

  1. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Software von explido GmbH zu verwenden, die das Funktionieren der Software, Schnittstellen, Affiliate-Maßnahmen und Kampagnen von explido GmbH stören können. Der Vertragspartner darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der explido GmbH -Software zur Folge haben können.

  2. Wenn der Vertragspartner solche Maßnahmen ergreifen möchte, muss er diese rechtzeitig im Voraus gegenüber explido GmbH anzeigen. Der Vertragspartner ist dann berechtigt, diese Maßnahmen durchzuführen, wenn explido GmbH dieser schriftlich angezeigten Maßnahme schriftlich zugestimmt hat.

§ 11 Gewährleistung

  1. explido GmbH gewährleistet, eine Erreichbarkeit der zum Betrieb des Systems von explido GmbH verwendeten Terminals von 98,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Terminal aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von explido GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet zu erreichen ist. explido GmbH kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, Störung des Internets, der Software oder gespeicherten Daten dies erfordern.

  2. Wenn der Vertragspartner Dritte zur Ausführung einer Dienstleistungen beauftragt, übernimmt explido GmbH dafür keinerlei Gewähr.

§ 12 Haftung

  1. Der Vertragspartner kann vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird oder die Leistung im Falle des Verzuges innerhalb einer angemessenen Frist, die einen Monat nicht unterschreiten darf, nicht erfolgte, es sei denn, das Leistungshindernis ist von explido GmbH zumindest überwiegend nicht zu vertreten oder es handelt sich um einen Fall der höheren Gewalt.

  2. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Vertragspartners ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

  3. Nimmt der Vertragspartner oder ein Dritter ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von explido GmbH Änderungen an der Kampagne, der Homepage oder an den Affiliate-Maßnahmen vor, entfällt die Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Die Verjährung bleibt hiervon unberührt.

  4. Alle Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Ersatz für vergebliche Aufwendungen des Vertragspartners gegen explido GmbH, sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, explido GmbH hat vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt.

  5. Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nur im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung getragen.

  6. Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  7. Die Haftung für Personenschäden, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie von explido GmbH übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  8. Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen explido GmbH geltend gemacht werden - außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden - gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Die Rechtsbeziehung zwischen explido GmbH und in- sowie ausländischen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem materiellem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

  2. Für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte und Verpflichtungen ist Augsburg Erfüllungsort. Dies gilt auch für Neben- oder Ersatzverpflichtungen. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand aus diesem Vertragsverhältnis und aller damit im Zusammenhang stehenden oder daraus hervorgehenden Rechtsangelegenheiten ist für beide Teile Augsburg.

  3. explido GmbH behält sich vor, diese ABG jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übersendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, geltend die geänderten AGB als angenommen. explido GmbH wird dem Vertragspartner in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Zwei-Wochenfrist gesondert hinweisen.

  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. Entsprechend ist zur Ausfüllung etwaiger Vertragslücken zu verfahren.